(3) Wenn ein Trunckenbold ein Dornpu\ch in der hand tregt / vnd gauckelt / So kratzt er mehr da mit denn das er die Ro\en zu riechen gebe. Al\o thut ein Narr / mit der \chrifft oder Recht\pruch offt mehr \chaden denn fromen.
(4) Das \ind \ie / die ander Leute thun leren vnd richten / vnd \ie \elbs doch nichts be\\ers thun können noch wöllen / Ein verdrie\lich Volck.
(5) Feilet jm \ein bö\er an\chlag \o hat er ge\chertzt / vnd weis \ich fein zu ent\chüldigen. Were jm aber lieber / das er nicht gefeilet hette.