Gei\tlich ausrei\\en i\t hie geboten / das i\t / wenn der Augen lu\t getödtet wird im hertzen / vnd abge than.
(12) Alles \weren vnd eiden i\t hie verboten / das der Men\ch von jm \elber thut. Wens aber die liebe / gebot / not / nutz des Nehe\ten oder Gottes ehre foddert / i\t es wolgethan. Gleich wie auch der Zorn verboten i\t / vnd doch löblich / wenn er aus liebe vnd zu Gottes ehre erfoddert wird.
(13) Das i\t / Niemand \ol \ich \elbs rechen. Aber die Oberkeit des \chwerts \ol \olchs thun / Rom. 13
(14) Hei\\en latini\ch Publicani / vnd \ind gewe\en / die der Römer rendte vnd zol be\tanden hatten / vnd waren gemeiniglich gottlo\e Heiden / dahin von den Römern ge\etzt.