(2) Das thun die nicht / so in jrem jrthum oder vnrecht vberwunden vmb schande willen nicht weichen wöllen / Sondern narren jmer fort / vnd dienet jmer ein Narr dem andern.
(3) Zum ersten wöllen sie dem Recht beystehen / mit leib etc. Aber hernach sinds gute wort etc.
(4) Das sind die kargen Hausherrn / die jr Gesinde vbertreiben / vnd wenig essen vnd Lohn geben.