(8) Cu\toditum et neglectum / id e\t / \eruatam rem et contemptam / quia tempore pacis contemptum e\t / quod tempore malo libenter colligeres / \i ade\\et / precio\um et vile.
(9) Das \ind drey \traffen des \chwerts / Die er\te / das jr viel er\chlagen wird. Die ander / das \ie gefangen gefürt werden. Die dritte / das jr heubt blos \olt werden / das i\t / Jr Königreich vnd Prie\terthum \olt von jnen genomen werden / Welche durchs Har auff dem heubt bedeut i\t.