Capitel: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545) Das fünffte buch Mo\e Capitel 25 WEnn ein hadder i\t zwi\\chen Mennern / So \ol man \ie fur Gericht bringen vnd \ie richten / vnd den Gerechten recht\prechen / vnd den Gottlo\en verdamnen. 2 Vnd \o der Gottlo\e \chlege verdienet hat / Sol jn der Richter hei\\en niderfallen / vnd \ollen jn fur jm \chlahen / nach der mas vnd zal \einer mi\\ethat. 3 Wenn man jm vierzig Schlege gegeben hat / \ol man nicht mehr \chlahen / Auff das nicht / \o man mehr \chlege gibt / er zu viel ge\chlagen werde / vnd dein Bruder \cheu\lich fur deinen augen \ey. 2. Cor. 11. 4 DV \olt dem Och\en der da dri\\chet / nicht das Maul verbinden. 1. Cor. 9.; 1. Tim. 5. 5 WEnn Brüder bey einander wonen / vnd einer \tirbt on Kinder / So \ol des ver\torbenen Weib nicht einen frembden Man drau\\en nemen / \ondern jr Schwager \ol \ie be\chlaffen / vnd zum weibe nemen vnd \ie ehelichen / 6 Vnd den er\ten Son den \ie gebirt / \ol er be\tetigen nach dem namen \eines ver\torbenen Bruders / das \ein name nicht vertilget werde aus J\rael. Mat. 22.; Ruth. 4. 7 GEfellet aber dem Man nicht / das er \eine Schwegerin neme / So \ol \ie / \eine Schwegerin / hin auff gehen vnter das thor fur die Elte\ten / vnd \agen / Mein Schwager wegert \ich \einem Bruder einen namen zu erwecken in J\rael / vnd wil mich nicht ehelichen. 8 So \ollen jn die Elte\ten der Stad foddern vnd mit jm reden / Wenn er denn \tehet vnd \pricht / Es gefellet mir nicht \ie zu nemen / 9 So \ol \ein Schwegerin zu jm tretten fur den Elte\ten / vnd jm einen Schuch ausziehen von \einen fü\\en vnd jn an\peien / vnd \ol antworten / vnd \prechen / Al\o \ol man thun einem jederman / der \eins Bruders haus / nicht erbawen wil. 10 Vnd \ein name \ol in J\rael hei\\en / des Barfu\\ers haus. 11 WEnn \ich zween Menner mit einander haddern / vnd des einen Weib leufft zu / das \ie jren Man errette von der hand des der jn \chlegt / Vnd \treckt jre hand aus / vnd ergreifft jn bey \einer Scham / 12 So \oltu jr die hand abhawen / vnd dein auge \ol jr nicht ver\chonen. 13 DV \olt nicht zweierley Gewicht in deinem \ack / gros vnd klein haben. 14 Vnd in deinem hau\e \ol nicht zweierley Scheffel / gros vnd klein \ein. 15 Du \olt ein vollig vnd recht Gewicht / vnd einen völligen vnd rechten Scheffel haben / Auff das dein leben lang were in dem Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird. 16 Denn wer \olchs thut / der i\t dem HERRN deinem Gott ein Grewel / wie alle die vbel thun. Leu. 19. 17 GEdenck / was dir die Amalekiter thetten / auff dem wege / da jr aus Egypten zoget / 18 Wie \ie dich angriffen auff dem wege / vnd \chlugen deine Hinder\ten / alle die \chwachen die dir hinden nach zogen / da du müde vnd matt ware\t / vnd furchten Gott nicht. 19 Wenn nu der HERR dein Gott dich zu ruge bringt von allen deinen Feinden vmbher / im Lande / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe einzunemen / So \oltu das gedechtnis der Amalekiter austilgen vnter dem Himel. Das vergis nicht. Exo. 17.; 1. Reg. 15.
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