Capitel: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545) Das fünffte buch Mo\e Capitel 22 WEnn du deines Bruders och\en oder \chaf \ihe\t irre gehen / So \oltu dich nicht entziehen von jnen / \ondern \olt \ie wider zu deinem Bruder füren. 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe i\t / vnd kenne\t jn nicht / So \oltu \ie in dein Haus nemen / das \ie bey dir \eien / bis \ie dein Bruder \üche / vnd denn jm wider gebe\t. 3 Al\o \oltu thun mit \einem e\el / mit \einem kleid / vnd mit allem verlornen / das dein Bruder verleuret vnd du es finde\t / du kan\t dich nicht entziehen. Exo. 23. 4 WEnn du deines Bruders e\el oder och\en \ihe\t fallen auff dem wege / So \oltu dich nicht von jm entziehen / \ondern \olt jm auffhelffen. Matt. 12.; Luc. 14. 5 EJn Weib \ol nicht Mans gerete tragen / vnd ein Man \ol nicht Weiberkleider anthun / Denn wer \olchs thut / der i\t dem HERRN deinem Gott ein Grewel. 6 WEnn du auff dem wege finde\t ein Vogelne\t / auff einem bawm oder auff der erden / mit Jungen oder mit Eiern / vnd das die Mutter auff den Jungen oder auff den Eiern \itzt / So \oltu nicht die mutter mit den jungen nemen / 7 Sondern \olt die mutter fliegen la\\en / vnd die jungen nemen / Auff das dirs wolgehe / vnd lange lebe\t. 8 WEnn du ein new Haus bawe\t / \o mache ein Lehnen drumb auff deinem Dache / Auff das du nicht Blut auff dem haus lade\t / wenn jemand er ab fiele. 9 DV \olt deinen Weinberg nicht mit mancherley be\een / das du nicht zur Fülle heilige\t \olchen \amen (den du ge\eet ha\t) neben dem einkomen des Weinbergs. 10 Du \olt nicht ackern zu gleich mit einem och\en vnd e\el. 11 Du \olt nicht anziehen ein Kleid von wollen vnd leinen zu gleich gemenget. 12 Du \olt dir Leplin machen an den vier fittigen deines mantels / damit du dich bedecke\t. Leui. 19.; Num. 15. 13 WEnn jemand ein Weib nimpt / vnd wird jr gram / wenn er \ie be\chlaffen hat / 14 vnd legt jr was \chendlichs auff / vnd bringet ein bö\e ge\chrey vber \ie aus / vnd \pricht / Das weib hab ich genomen / vnd da ich mich zu jr thet / fand ich \ie nicht Jungfraw. 15 So \ollen der vater vnd mutter / der Dirnen / \ie nemen / vnd fur die Elte\ten der \tad in dem Thor / erfur bringen der Dirnen jungfraw\chafft. 16 Vnd der Dirnen vater \ol zu den Elte\ten \agen / Jch hab die\em Man meine Tochter zum weibe gegeben / Nu i\t er jr gram worden / 17 vnd legt ein \chendlich ding auff \ie / vnd \pricht / Jch habe deine Tochter nicht Jungfraw funden / Hie i\t die jungfraw\chafft meiner Tochter / Vnd \ollen die Kleider fur den Elte\ten der \tad ausbreiten. 18 So \ollen die Elte\ten der \tad den Man nemen / vnd züchtigen / 19 vnd vmb hundert \ekel \ilbers bü\\en vnd die\elben der Dirnen vater geben / Darumb das er ein jungfraw in J\rael berüchtiget hat / vnd \ol \ie zum Weibe haben / das er \ie \ein Leben lang nicht la\\en müge. 20 J\ts aber die warheit / das die Dirne nicht i\t jungfraw funden / 21 So \ol man \ie er aus fur die thür jres vaters haus füren / vnd die Leute der \tad \ollen \ie zu tod \teinigen / Darumb / das \ie eine torheit in J\rael begangen hat / vnd in jres vaters hau\e gehuret hat / Vnd \olt das bö\e von dir thun. Num. 5. 22 WEnn jemand erfunden wird / der bey einem Weibe \chlefft / die einen Eheman hat / So \ollen \ie beide \terben / der Man vnd das Weib / bey dem er ge\chlaffen hat / Vnd \olt das bö\e von J\rael thun. Leui. 20. 23 WEnn eine Dirne jemand vertrawet i\t / vnd ein Man krieget \ie in der Stad / vnd \chlefft bey jr. 24 So \olt jr \ie alle beide zu der Stadthor ausfüren / vnd \olt \ie beide \teinigen / das \ie \terben / Die Dirne darumb / das \ie nicht ge\chrien hat / weil \ie in der Stad war / Den Man darumb / das er \eines Nehe\ten weib ge\chendet hat / Vnd \olt das bö\e von dir thun. 25 WEnn aber jemand eine vertrawete Dirne auff dem felde krieget / vnd ergreifft \ie vnd \chlefft bey jr / So \ol der Man alleine \terben / der bey jr ge\chlaffen hat / 26 vnd der Dirne \oltu nichts thun / Denn \ie hat keine \ünde des tods werd gethan. Sondern gleich wie jemand \ich wider \einen Nehe\ten erhübe / vnd \chlüge \eine \eele tod / So i\t dis auch / 27 Denn er fand \ie auff dem felde / vnd die vertrawete Dirne \chrey / vnd war niemand der jr halff. 28 WEnn jemand an eine Jungfraw kompt / die nicht vertrawet i\t / vnd ergreiffet \ie vnd \chlefft bey jr / vnd findet \ich al\o / 29 So \ol der \ie be\chlaffen hat jrem Vater fünffzig \ekel \ilbers geben / vnd \ol \ie zum Weibe haben / Darumb / das er \ie ge\chwecht hat / Er kan \ie nicht la\\en \ein leben lang. 30 Niemand \ol \eines vaters Weib nemen / vnd nicht auffdecken \eines vaters decke. Exo. 22.; Leui. 18.; Deut. 27.
Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545)