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Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545)

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Das fünffte buch Mo\e

Capitel 19

WEnn der HERR dein Gott die Völcker ausgerottet hat / welcher Land dir der HERR dein Gott geben wird / das du \ie einneme\t / vnd in jren Stedten vnd Heu\ern wone\t /
2 Soltu dir drey Stedte aus\ondern im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen.
3 Vnd \olt gelegene Ort welen / vnd die grentze deins Lands / das dir der HERR dein Gott austeilen wird / in drey Kreis \cheiden / Das da hin fliehe / wer einen Tod\chlag gethan hat.
4 Vnd das \ol die \ache \ein / das da hin fliehe der einen Tod\chlag gethan hat / das er lebendig bleibe. Deut. 4.; Jo\u. 20.; Num. 35. WEnn jemand \einen Nehe\ten \chlegt / nicht für\etzlich / vnd hat vor hin keinen ha\\ auff jn gehabt /
5 Sondern / als wenn jemand mit \einem Nehe\ten in den wald gienge / holtz zu hawen / vnd holet mit der hand die Axt aus / das holtz abzuhawen / vnd das Ei\en füre vom \tiel / vnd treffe \einen Nehe\ten / vnd er \türbe. Der \ol in die\er Stedte eine fliehen / das er lebendig bleibe /
6 Auff das nicht der Blutrecher dem Tod\chleger nachiage / weil \ein hertz erhitzt i\t / vnd ergreiffe jn / weil der weg \o ferne i\t / vnd \chlage jm \eine Seele / So doch kein vrteil des tods an jm i\t / weil er keinen ha\\ vor hin zu jm getragen hat.
7 Darumb gebiete ich dir / das du drey Stedte aus\onder\t.
8 VND \o der HERR dein Gott deine Grentze weitern wird / wie er deinen Vetern ge\chworen hat / vnd gibt dir alles Land / das er geredt hat deinen Vetern zu geben
9 (So du anders alle die\e Gebot halten wir\t / das du darnach thu\t / die ich dir heute gebiete / das du den HERRN deinen Gott liebe\t / vnd in \einen wegen wandel\t / dein leben lang) So \oltu noch drey Stedte thun zu die\en dreien /
10 Auff das nicht vn\chüldig blut in deinem Lande vergo\\en werde / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe / vnd kome Blut\chulden auff dich.
11 WEnn aber jemand ha\\ tregt wider \einen Nehe\ten / vnd lauret auff jn / vnd macht \ich vber jn / vnd \chlegt jm \eine Seele tod / vnd fleucht in die\er Stedte eine /
12 So \ollen die Elte\ten in \einer Stad hin \chicken / vnd von dannen holen la\\en / vnd jn in die hende des Blutrechers geben / das er \terbe.
13 Dein augen \ollen \ein nicht ver\chonen / vnd \olt das vn\chüldig blut aus J\rael thun / das dirs wolgehe.
14 DV \olt deines Nehe\ten grentze nicht zu rücke treiben / die die vorigen ge\etzt haben in deinem Erbteil / das du erbe\t im Lande / das dir der HERR dein Gott gegeben hat einzunemen.
15 ES \ol kein einzeler Zeuge wider jemand aufftretten / vber jrgend einer mi\\ethat oder \ünde / es \ey welcherley \ünde es \ey / die man thun kan / Sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen \ol die \ache be\tehen. Deut. 17.; Matt. 18.; 2. Cor. 13.
16 WEnn ein freueler Zeuge wider jemand aufftritt / vber jn zu bezeugen eine vbertrettung.
17 So \ollen die beide Menner / die eine \ach mit einander haben / fur dem HERRN / fur den Prie\tern vnd Richtern \tehen / die zur \elben zeit \ein werden.
18 Vnd die Richter \ollen wol for\chen / Vnd wenn der fal\che Zeuge hat ein fal\ch zeugnis wider \einen Bruder gegeben /
19 So \ollet jr jm thun wie er gedacht \einem Bruder zu thun / das du den Bö\en von dir weg thu\t.
20 Auff das die andern hören / \ich fürchten vnd nicht mehr \olche bö\e \tück furnemen zu thun vnter dir.
21 Dein auge \ol \ein nicht \chonen / Seel vmb \eel / Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus. Exo. 21.; Leuit. 24.; Matt. 9.


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