Capitel: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545) Das ander Buch Mo\e Capitel 21 DJS \ind die Rechte die du jnen \olt furlegen. Leu. 25.; Deut. 15.; Jer. 34. 2 SO du einen ebrei\chen Knecht keuffe\t / der \ol dir \echs jar dienen / Jm \iebenden jar \ol er frey ledig ausgehen. 3 J\t er on weib komen / \o \ol er auch on weib ausgehen / J\t er aber mit weib komen / \o \ol \ein Weib mit jm ausgehen. 4 Hat jm aber \ein Herr ein Weib gegeben / vnd hat Söne oder Töchter gezeuget / So \ol das weib vnd die kinder \eines Herrn \ein / er aber \ol on weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht / Jch hab meinen Herrn lieb / vnd mein weib vnd kind / ich wil nicht frey werden / 6 So bring jn \ein Herr fur die Götter / vnd halt jn an die thür oder pfo\ten / vnd bore jm mit einer Pfrimen durch \eine ohre / vnd er \ey \ein Knecht ewig. 7 VERkeufft jemand \eine Tochter zur magd / So \ol \ie nicht ausgehen wie die Knechte. 8 Gefellet \ie aber jrem Herrn nicht / vnd wil jr nicht zur Ehe helffen / \o \ol er \ie zu lö\en geben / Aber vnter ein frembd Volck \ie zuuerkeuffen hat er nicht macht / weil er \ie ver\chmehet hat. 9 Vertrawet er \ie aber \einem Son / \o \ol er Tochterrecht an jr thun. 10 Gibt er jm aber ein andere / \o \ol er jr an jrem Futter / Decke vnd Ehe\chuld nicht abbrechen. 11 Thut er die\e drey nicht / \o \ol \ie frey ausgehen / on Lö\egeld. 12 WEr einen Men\chen \chlegt das er \tirbt / Der \ol des tods \terben. 13 Hat er jm aber nicht nachge\tellet / \ondern Gott hat jn la\\en on gefehr in \eine hende fallen / So wil ich dir einen Ort be\timmen / da hin er fliehen \ol. 14 Wo aber jemand an \einem Nehe\ten freuelt / vnd jn mit li\t erwürget / So \oltu den \elben von meinem Altar nemen / das man jn tödte. Gen. 9.; Leui. 24.; Num. 35.; Deut. 19. 15 WEr \einen Vater oder Mutter \chlegt / Der \ol des Tods \terben. 16 WEr einen Men\chen \tilet vnd verkeufft / das man jn bey jm findet / Der \ol des tods \terben. Deut. 24. 17 WEr Vater vnd Mutter flucht / Der \ol des Tods \terben. Leu. 20.; Deut. 21.; Deut. 27.; Math. 15.; Mar. 7. 18 WEnn \ich Menner mit einander haddern / vnd einer \chlegt den andern mit einem \tein oder mit einer fau\t / das er nicht \tirbt / \ondern zu bette ligt / 19 Kompt er auff / das er ausgehet an \einem \tabe / So \ol der jn \chlug / vn\chüldig \ein / On das er jm bezale / was er ver\eumet hat / vnd das Artztgeld gebe. 20 WEr \einen Knecht oder Magd \chlegt mit einem \tabe / das er \tirbt vnter \einen henden / Der \ol darumb ge\trafft werden. 21 Bleibt er aber einen oder zween tage / \o \ol er nicht darumb ge\trafft werden / denn es i\t \ein geld. 22 WEnn \ich Menner haddern vnd verletzen ein \chwanger Weib / das jr die Frucht abgehet / vnd jr kein \chade widerferet / So \ol man jn vmb geld \traffen / wie viel des weibs Man jm auff legt / vnd \ols geben nach der Teidingsleute erkennen. 23 Kompt jr aber ein \chaden draus / So \ol er la\\en / Seele vmb \eele / 24 Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus / 25 Brand vmb brand / Wund vmb wunde / Beule vmb beule. Leu. 24.; Deut. 19.; Math. 5. 26 WEnn jemand \einen Knecht oder \eine Magd in ein Auge \chlegt vnd verderbts / der \ol \ie frey los la\\en / vmb das auge. 27 Des\elbigen gleichen / wenn er \einem Knecht oder Magd ein Zan aus\chlegt / \ol er \ie frey los la\\en vmb den zan. 28 WEnn ein Och\e einen Man oder Weib \tö\\et / das er \tirbt / So \ol man den Och\en \teinigen / vnd \ein flei\ch nicht e\\en / \o i\t der Herr des och\en vn\chüldig. 29 J\t aber der Ochs vorhin \tö\\ig gewe\en / vnd \einem Herrn i\ts ange\agt / vnd er jn nicht verwaret hat / vnd tödtet darüber einen man oder weib / So \ol man den och\en \teinigen / vnd \ein Herr \ol \terben. 30 Wird man aber ein Geld auff jn legen / So \ol er geben \ein Leben zu lö\en / was man jm auff legt. 31 Des\elbigen gleichen \ol man mit jm handeln / wenn er Son oder Tochter \tö\\et. 32 Stö\\et er aber einen Knecht oder Magd / \o \ol er jrem Herrn drei\\ig \ilbern Sekel geben / vnd den Och\en \ol man \teinigen. 33 SO jemand eine Gruben auffthut / oder grebt eine grube / vnd decket \ie nicht zu / vnd fellet darüber ein Ochs oder E\el hin ein / 34 So \ols der Herr der gruben mit geld dem andern wider bezalen / Das A\\ aber \ol \ein \ein. 35 WEnn jemands Och\e eins andern och\en \tö\\et das er \tirbt / So \ollen \ie den lebendigen och\en verkeuffen / vnd das geld teilen / vnd das A\\ auch teilen. 36 J\ts aber kund gewe\en / das der ochs \tö\\ig vorhin gewe\en i\t / vnd \ein Herr hat jn nicht verwaret / So \ol er einen och\en vmb den andern vergelten / vnd das A\\ haben.
Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545)