(1) Auff latini\ch tardus jra / vnd i\t dem Ebrei\chen nachgeredt / Arich Appaim. Vnd i\t eine Tugent eigentlich die lang\am zürnet vnd \traffet das vnrecht. Aber Gedult i\t / die das vbel tregt an gut / leib vnd ehre / ob es gleich mit recht ge\chehe. Güte i\t die leibliche wolthat vnternander / vnd freundliches we\en.
(2) Das natürliche Ge\etz i\t / Was du wilt dir gethan vnd vberhaben \ein von einem andern / das thu vnd vberhebe du auch einen andern. Darinnen das gantze Ge\etz Mo\i begriffen i\t / wie Chri\tus \agt / Math. 7 An welchem Ge\etz die Heiden auch nicht mehr denn das eu\\erliche werck thun / wie die Jüden an Mo\es Ge\etz. Vnd das verklagen vnd ent\chüldigen i\t / das eine \ünde grö\\er i\t / denn die andere / wider das Ge\etz.
(3) Du bi\t ein Gotte\dieb / Denn Gottes i\t die Ehre die nemen jm alle Werckheiligen.
(4) So hei\\et Paulus die Heiden / darumb / das \ie vnbe\chnitten \ind. Gei\t hei\\et / was Gott im men\chen vber die natur wircket. Buch\tab hei\\et / alles thun der natur on Gei\t.