Capitel: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545) Das Buch der Richter Capitel 21 DJe Menner aber J\rael hatten zu Mizpa ge\chworen vnd ge\agt / Niemand \ol \eine Tochter den BenJamitern zum Weibe geben. 2 Vnd das Volck kam zu dem hau\e Gottes / vnd bleib da bis zu abend fur Gott / vnd huben auff jre \timme / vnd weineten \eer / 3 vnd \prachen / O HERR Gott von J\rael / Warumb i\t das ge\chehen in J\rael / das heute eines Stams von J\rael weniger worden i\t? 4 Des andern morgens machte \ich das Volck früe auff / vnd bawete da einen Altar / vnd opfferten Brandopffer vnd Danckopffer. 5 VND die kinder J\rael \prachen / Wer i\t jrgent von den \temmen J\rael / der nicht mit der Gemeine i\t er auff komen zum HERRN? Denn es war ein gro\\er Eid ge\chehen / das / wer nicht hin auff keme zum HERRN gen Mizpa / der \olt des tods \terben. 6 Vnd es rewete die kinder J\rael vber BenJamin jre brüdere / vnd \prachen / Heute i\t ein Stam von J\rael abgebrochen / 7 Wie wollen wir jnen thun / das die vbrigen Weiber kriegen? Denn wir haben ge\chworen bey dem HERRN / das wir jnen von vn\ern Töchtern nicht Weiber geben. 8 VND \prachen / Wer i\t jrgent von den \temmen J\rael / die nicht hin auff komen \ind zum HERRN gen Mizpa? Vnd \ihe / da war niemand gewe\en im Lager der gemeine / von Jabes in Gilead / 9 Denn \ie zeleten das volck / vnd \ihe / da war kein Bürger da von Jabes in Gilead. 10 DA \andte die Gemeine zwelff tau\ent Man dahin / von \treitbarn mennern / vnd geboten jnen / vnd \prachen / Gehet hin vnd \chlagt mit der \chwerff des \chwerts / die Bürger zu Jabes in Gilead / mit Weib vnd Kind. 11 Doch al\o \olt jr thun / Alles was Menlich i\t / vnd alle Weiber die beim man gelegen \ind verbannet. 12 Vnd \ie funden bey den Bürgern zu Jabes in Gilead / vier hundert Dirnen / die Jungfrawen / vnd bey keinem man gelegen waren / die brachten \ie ins Lager gen Silo die da ligt im lande Canaan. 13 DA \andte die gantze Gemeine hin / vnd lies reden mit den kindern BenJamin / die im fels Rimmon waren / vnd rieffen jnen friedlich. 14 Al\o kamen die kinder BenJamin wider zu der\elbigen zeit / Vnd gaben jnen die Weiber / die \ie hatten erhalten von den weibern Jabes zu Gilead / vnd funden keine mehr al\o. 15 Da rewet es das volck vber BenJamin das der HERR ein Ri\\ / gemacht hatte / in den \temmen J\rael. 16 VNd die Elte\ten der Gemeine \prachen / Was wollen wir thun / das die vbrigen auch weiber kriegen? Denn die weiber in BenJamin \ind vertilget. 17 Vnd \prachen / Die vbrigen von BenJamin mü\\en ja jr Erbe behalten / das nicht ein Stam ausgetilget werde von J\rael. 18 Vnd wir können jnen vn\ere Töchter nicht zu weibern geben / Denn die kinder J\rael haben ge\chworen vnd ge\agt / Verflucht \ey / der den BenJamitern ein weib gibt. 19 VND \ie \prachen / Sihe / Es i\t ein Jarfe\t des HERRN zu Silo / die zur Mitternacht werts ligt BethEl / gegen der Sonnen auffgang / auff der \tra\\en / da man hin auff gehet von BethEl gen Sichem / vnd von mittag werts ligt \ie gegen Libona. 20 Vnd \ie geboten den kindern BenJamin / vnd \prachen / Gehet hin / vnd lauret in den Weinbergen / 21 Wenn jr denn \ehet / das die töchter Silo er aus mit Reigen zum Tantz gehen / \o faret erfür aus den Weinbergen / vnd neme ein jglicher jm ein Weib von den töchtern Silo / vnd gehet hin ins land BenJamin. 22 Wenn aber jre Veter oder Brüder komen mit vns zu rechten / wollen wir zu jnen \agen / Seid jnen gnedig / denn wir haben \ie nicht genomen mit \treit / Sondern jr wolt \ie jnen nicht geben / Die \chuld i\t jtzt ewer. 23 DJe kinder BenJamin thaten al\o / vnd namen Weiber nach jrer zal / von den Reigen / die \ie raubten / Vnd zogen hin / vnd woneten in jrem Erbteil vnd baweten Stedte vnd woneten drinne. 24 Auch die kinder J\rael machten \ich von dannen zu der zeit / ein jglicher zu \einem Stam vnd zu \einem Ge\chlecht / Vnd zogen von dannen aus / ein jglicher zu \einem Erbteil. 25 Zu der zeit war kein König in J\rael / Ein jglicher thet was jn recht dauchte. - Ende des Buchs der Richter.
Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545)