(3) Wenn ein Bruder vom andern mit vnrecht / erzürnet / ist leichter eine feste Ptad zu gewinnen / denn jn zuuersünen. Je neher vnd lieber Freund / je bitter vnd hefftiger zorn / Wie zwischen Man vnd Weib / zwischen Schwester vnd Brüder etc.
(4) Wens gleich zu weilen gar vngleich zugehet / so weis er doch / das sein Ehestand Gott gefellig ist / als sein geschepff vnd ordnung / vnd was er drinnen thut oder leidet / heisst / fur Gott wol gethan vnd gelidden.
(5) Frembde thun mehr guts denn eigen Freunde.