(1) Das i\t / Sie mügen gebe\\ert werden / vnd fur dem Tod er\chrecken / Die Todten aber fülen nichts.
(2) Es hei\\t gerate wol / Noch \ol man drumb nicht abla\\en / \ondern jmer \chaffen / vnd Gott das gedeien befelhen.
(3) Ein Bube verderbet zu weilen ein gantz Land / mit \einem bö\en Rat.