(5) Es gehöret hie zu kein weibi\cher / wehmütiger Men\ch / \ondern ein Mans mut / der \olchs alles wogen / leiden vnd tragen kan / wie es geret. Aber die \elben \ind \eltzam / Denn wenn \ie hören / das nicht in jrer macht \tehet / werden \ie vnwillig / vnd wöllen nichts thun. Thun \ie aber vnd geret nicht / werden \ie noch vnwilliger / Es \ind weiber / vnd nicht menner.
(6) Sie wöllens treffen / vnd meinen / Es mü\\e wolgeraten.