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Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545)

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Das vierde Buch Mo\e

Capitel 36

VND die öber\ten Veter der ge\chlechte der kinder Gilead / des \ons Machir / der Mana\\e \on war / von dem ge\chlecht der kinder Jo\eph / tratten erzu vnd redten fur Mo\e / vnd fur den Für\ten / den öber\ten Vetern der kinder J\rael /
2 vnd \prachen. Lieber Herr der HERR hat geboten / das man das Land zum Erbteil geben \olt durchs Los den kindern J\rael / Vnd du mein Herr ha\t geboten durch den HERRN / das man das Erbteil Zelaphehad vn\ers Bruders / \einen Töchtern geben \ol.
3 Wenn \ie jemand aus den \temmen J\rael zu weiber nimpt / \o wird vn\ers Vaters erbteil weniger werden / Vnd \o viel \ie haben / wird zu dem Erbteil komen des Stams da hin \ie komen / Al\o wird das Los vn\ers erbteils geringert.
4 Wenn denn nu das Halliar der kinder J\rael kömpt / \o wird jr erbteil zu dem erbteil des Stams komen / da \ie \ind / Al\o wird vn\ers Vaters erbteil geringert / \o viel \ie haben. Jo\u. 14.; Num. 27.; Jo\u. 17.
5 MO\e gebot den kindern J\rael nach dem befelh des HERRN / vnd \prach / Der \tam der kinder Jo\eph hat recht geredt.
6 Das i\ts / das der HERR gebeut den töchtern Zelaphehad / vnd \pricht / Las \ie freien / wie es jnen gefelt / Allein das \ie freien vnter dem Ge\chlecht des \tams jrs Vaters /
7 Auff das nicht die Erbteil der kinder J\rael fallen von einem Stam zum andern / Denn ein jglicher vnter den kindern J\rael \ol anhangen an dem Erbe des \tams \eines vaters.
8 Vnd alle Töchter die erbteil be\itzen vnter den \temmen der kinder J\rael / \ollen freien einen von dem ge\chlecht des Stams jrs vaters / Auff das ein jglicher vnter den kindern J\rael \eines Vaters erbe behalte /
9 vnd nicht ein erbteil von einem \tam falle auff den andern / \ondern ein jglicher hange an \einem erbe vnter den \temmen der kinder J\rael.
10 WJe der HERR Mo\e geboten hatte / \o theten die töchter Zelaphehad /
11 Mahela / Thirza / Hagla / Milca vnd Noa / vnd freieten den kindern jrer vettern /
12 des ge\chlechts der kinder Mana\\e des \ons Jo\eph / Al\o bleib jr erbteil an dem \tam des ge\chlechts jres Vaters.
13 Das \ind die Gebot vnd Rechte die der HERR gebot durch Mo\e den kindern J\rael / auff dem gefilde der Moabiter / am Jordan gegen Jeriho. - Ende des Vierden Buchs Mo\e.


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