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Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545)

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Das vierde Buch Mo\e

Capitel 30

Vnd Mo\e \agt den kindern J\rael alles / was jm der HERR geboten hat.
2 VND Mo\e redet mit den Für\ten der \temme der kinder J\rael / vnd \prach / Das i\ts / das der HERR geboten hat.
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde thut / oder einen Eid \chweret / das er \eine Seele verbindet / Der \ol \ein wort nicht \chwechen / \ondern alles thun / wie es zu \einem munde i\t ausgegangen. Deut. 23.
4 WEnn ein Weibsbilde dem HERRN ein Gelübde thut / vnd \ich verbindet / weil \ie in jrs Vaters hau\e vnd im Magdthum i\t.
5 Vnd jr gelübde vnd verbündnis das \ie thut vber jre Seele (1) / kompt fur jren Vater / vnd er \chweigt da zu / So gilt alle jr gelübd vnd alle jre verbündnis / des \ie \ich vber jre Seele verbunden hat.
6 Wo aber jr Vater wehret des tags wenn ers höret / So gilt kein gelübd noch verbündnis / des \ie \ich vber jre Seele verbunden hat / Vnd der HERR wird jr gnedig \ein / weil jr Vater jr gewehret hat.
7 HAt \ie aber einen Man / vnd hat ein gelübd auff jr / oder entferet jr aus jren lippen ein verbündnis vber jre Seele /
8 vnd der Man hörets / vnd \chweiget des\elben tages \tille / So gilt jr gelübd vnd verbündnis / des \ie \ich vber jre Seele verbunden hat.
9 Wo aber jr Man wehret des tages wenn ers höret / So i\t jr gelübd los das \ie auff jr hat / vnd das verbündnis das jr aus jren lippen entfaren i\t vber jre Seele / Vnd der HERR wird jr genedig \ein.
10 DAs gelübd einer Widwen vnd Ver\to\\enen / alles wes \ie \ich verbindet vber jre Seele / das gilt auff jr.
11 WEnn jemands Ge\inde gelobd oder \ich mit einem Eide verbindet vber \eine Seele /
12 Vnd der Hausherr hörets vnd \chweiget dazu vnd wehrets nicht / So gilt alle das\elb gelübd vnd alles wes \ie \ich verbunden hat vber \eine Seele.
13 Machts aber der Hausherr des tags los / wenn ers höret / So gilts nichts was aus \einen lippen gegangen i\t / das es gelobd oder \ich verbunden hat vber \eine Seele / denn der Hausherr hats los gemacht / Vnd der HERR wird jm gnedig \ein.
14 Vnd alle gelübd vnd eide zu verbinden den leib zu ca\teien / mag der Hausherr krefftigen oder \chwechen / al\o /
15 Wenn er da zu \chweigt von einem tage zum andern / So bekrefftiget er alle \ein gelübd vnd verbündnis / die es auff jm hat / darumb das er ge\chwigen hat des tages / da ers höret.
16 Wird ers aber \chwechen nach dem ers gehöret hat / So \ol er die mi\\ethat tragen.
17 DAs \ind die Satzunge / die der HERR Mo\e geboten hat / zwi\\chen Man vnd Weib / zwi\\chen Vater vnd Tochter / weil \ie noch eine Magd i\t in jrs Vater hau\e.


(1) Das i\t / Wenn \ie \ich verbünde zu fa\ten / oder \on\t was zu thun mit jrem leibe Gott zu dien\t / Das Seele hie hei\\e / \o viel / als der lebendige leib wie die Schrifft allenthalben braucht.

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