(1) 2. Reg. 23.\tehen acht hundert / wer einen Hauf fen von achthundert angreifft vnd \chlegt dreyhundert tod / vnd die funff hundert in die flucht / der hat \ie alle acht hundert ge\chlagen. Al\o da hie (vnter drei\\igen) \tehet hat droben. 2. Reg. 23.der Text vnter dreien. Denn welcher vnter den be\ten dreien der furneme\t i\t / der i\t auch vnter den drei\\igen allen der furneme\t.
(2) Das i\t / Er opffert es Gott zum Tranckopffer.