(1) Lobopffer / Danckopffer. Die\e zwey opffer \ind in ein opffer gerechnet / danckopffer hei\\t wenn \ie \chaf / och\en / etc. ge\chlacht haben. Lobopffer / wenn \ie fladen vnd kuchen (wie ein Spei\opffer) dazu gethan haben. Vnd nennet al\o eins das ander / das es hei\\t Flei\ch des Lobopffers das i\t (neben dem Lobopffer) Jtem / Lobopffer des Danckopffers.