Capitel: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545) Das Buch der Richter Capitel 21 DJe Menner aber Jsrael hatten zu Mizpa geschworen vnd gesagt / Niemand sol seine Tochter den BenJamitern zum Weibe geben. 2 Vnd das Volck kam zu dem hause Gottes / vnd bleib da bis zu abend fur Gott / vnd huben auff jre stimme / vnd weineten seer / 3 vnd sprachen / O HERR Gott von Jsrael / Warumb ist das geschehen in Jsrael / das heute eines Stams von Jsrael weniger worden ist? 4 Des andern morgens machte sich das Volck früe auff / vnd bawete da einen Altar / vnd opfferten Brandopffer vnd Danckopffer. 5 VND die kinder Jsrael sprachen / Wer ist jrgent von den stemmen Jsrael / der nicht mit der Gemeine ist er auff komen zum HERRN? Denn es war ein grosser Eid geschehen / das / wer nicht hin auff keme zum HERRN gen Mizpa / der solt des tods sterben. 6 Vnd es rewete die kinder Jsrael vber BenJamin jre brüdere / vnd sprachen / Heute ist ein Stam von Jsrael abgebrochen / 7 Wie wollen wir jnen thun / das die vbrigen Weiber kriegen? Denn wir haben geschworen bey dem HERRN / das wir jnen von vnsern Töchtern nicht Weiber geben. 8 VND sprachen / Wer ist jrgent von den stemmen Jsrael / die nicht hin auff komen sind zum HERRN gen Mizpa? Vnd sihe / da war niemand gewesen im Lager der gemeine / von Jabes in Gilead / 9 Denn sie zeleten das volck / vnd sihe / da war kein Bürger da von Jabes in Gilead. 10 DA sandte die Gemeine zwelff tausent Man dahin / von streitbarn mennern / vnd geboten jnen / vnd sprachen / Gehet hin vnd schlagt mit der schwerff des schwerts / die Bürger zu Jabes in Gilead / mit Weib vnd Kind. 11 Doch also solt jr thun / Alles was Menlich ist / vnd alle Weiber die beim man gelegen sind verbannet. 12 Vnd sie funden bey den Bürgern zu Jabes in Gilead / vier hundert Dirnen / die Jungfrawen / vnd bey keinem man gelegen waren / die brachten sie ins Lager gen Silo die da ligt im lande Canaan. 13 DA sandte die gantze Gemeine hin / vnd lies reden mit den kindern BenJamin / die im fels Rimmon waren / vnd rieffen jnen friedlich. 14 Also kamen die kinder BenJamin wider zu derselbigen zeit / Vnd gaben jnen die Weiber / die sie hatten erhalten von den weibern Jabes zu Gilead / vnd funden keine mehr also. 15 Da rewet es das volck vber BenJamin das der HERR ein Riss / gemacht hatte / in den stemmen Jsrael. 16 VNd die Eltesten der Gemeine sprachen / Was wollen wir thun / das die vbrigen auch weiber kriegen? Denn die weiber in BenJamin sind vertilget. 17 Vnd sprachen / Die vbrigen von BenJamin müssen ja jr Erbe behalten / das nicht ein Stam ausgetilget werde von Jsrael. 18 Vnd wir können jnen vnsere Töchter nicht zu weibern geben / Denn die kinder Jsrael haben geschworen vnd gesagt / Verflucht sey / der den BenJamitern ein weib gibt. 19 VND sie sprachen / Sihe / Es ist ein Jarfest des HERRN zu Silo / die zur Mitternacht werts ligt BethEl / gegen der Sonnen auffgang / auff der strassen / da man hin auff gehet von BethEl gen Sichem / vnd von mittag werts ligt sie gegen Libona. 20 Vnd sie geboten den kindern BenJamin / vnd sprachen / Gehet hin / vnd lauret in den Weinbergen / 21 Wenn jr denn sehet / das die töchter Silo er aus mit Reigen zum Tantz gehen / so faret erfür aus den Weinbergen / vnd neme ein jglicher jm ein Weib von den töchtern Silo / vnd gehet hin ins land BenJamin. 22 Wenn aber jre Veter oder Brüder komen mit vns zu rechten / wollen wir zu jnen sagen / Seid jnen gnedig / denn wir haben sie nicht genomen mit streit / Sondern jr wolt sie jnen nicht geben / Die schuld ist jtzt ewer. 23 DJe kinder BenJamin thaten also / vnd namen Weiber nach jrer zal / von den Reigen / die sie raubten / Vnd zogen hin / vnd woneten in jrem Erbteil vnd baweten Stedte vnd woneten drinne. 24 Auch die kinder Jsrael machten sich von dannen zu der zeit / ein jglicher zu seinem Stam vnd zu seinem Geschlecht / Vnd zogen von dannen aus / ein jglicher zu seinem Erbteil. 25 Zu der zeit war kein König in Jsrael / Ein jglicher thet was jn recht dauchte. - Ende des Buchs der Richter.
Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545)