(8) Custoditum et neglectum / id est / seruatam rem et contemptam / quia tempore pacis contemptum est / quod tempore malo libenter colligeres / si adesset / preciosum et vile.
(9) Das sind drey straffen des schwerts / Die erste / das jr viel erschlagen wird. Die ander / das sie gefangen gefürt werden. Die dritte / das jr heubt blos solt werden / das ist / Jr Königreich vnd Priesterthum solt von jnen genomen werden / Welche durchs Har auff dem heubt bedeut ist.