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Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545)

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Das fünffte buch Mose

Capitel 15

VBer sieben jar / soltu ein Erlasiar halten /
2 Also sols aber zugehen mit dem Erlasiar. Wenn einer seinem Nehesten etwas borget / der sols jm erlassen / vnd sols nicht einmanen von seinem Nehesten / oder von seinem Bruder / Denn es heisst das Erlasiar dem HERRN.
3 Von einem Frembden magstu es einmanen / Aber dem der dein Bruder ist / soltu es erlassen. Leuit. 25.
4 ES sol aller dinge kein Bettler (1) vnter euch sein / Denn der HERR wird dich segenen im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird zum Erbe ein zu nemen.
5 Allein das du der stim des HERRN deines Gottes gehorchest / vnd haltest alle diese Gebot / die ich dir heute gebiete / das du darnach thust.
6 Denn der HERR dein Gott wird dich segenen / wie er dir geredt hat / So wirstu vielen Völckern leihen / vnd du wirst von niemand borgen / Du wirst vber viel Völcker herrschen / vnd vber dich wird niemand herrschen. Deut. 28.
7 WEnn deiner Brüder jrgend einer arm ist / in jrgend einer Stad in deinem Lande / das der HERR dein Gott dir geben wird / So soltu dein hertz nicht verherten / noch deine hand zuhalten / gegen deinem armen Bruder /
8 Sondern solt sie jm auffthun / vnd jm leihen nach dem er mangelt.
9 Hüt dich / das nicht in deinem hertzen ein Belial tück sey / das da spreche / Es nahet erzu das siebende jar / das Erlasiar / vnd sehest deinen armen Bruder vnfreundlich an / vnd gebest jm nicht / So wird er vber dich zu dem HERRN ruffen / so wirstus sünde haben.
10 Sondern du solt jm geben / vnd dein hertz nicht verdriessen lassen / das du jm gibst / Denn vmb solchs willen wird dich der HERR dein Gott segenen / in allen deinen wercken / vnd was du furnimbst.
11 Es werden alle zeit Armen sein im Lande / Darumb gebiete ich dir / vnd sage / Das du deine hand auffthust deinem Bruder / der bedrenget vnd arm ist / in deinem Lande. Leuit. 25.; Matt. 26.
12 WEnn sich dein Bruder ein Ebreer oder Ebreerin verkeufft / So sol er dir sechs jar dienen / Jm siebenden jar soltu jn frey los geben.
13 Vnd wenn du jn frey los gibest / soltu jn nicht leer von dir gehen lassen /
14 Sondern solt jm aufflegen von deinen Schafen / von deiner Tennen / von deiner Kelter / das du gebest von dem / das dir der HERR dein Gott gesegenet hat.
15 Vnd gedencke / das du auch Knecht warest in Egyptenland / vnd der HERR dein Gott dich erlöset hat / Darumb gebiete ich dir solchs heute. Exod. 21.; Leuit. 25.; Jere. 34.
16 WJrd er aber zu dir sprechen / Jch wil nicht ausziehen von dir / denn ich hab dich vnd dein haus lieb (weil jm wol bey dir ist)
17 So nim eine Pfrime / vnd bore jm durch sein Ohr an der Thür / vnd las jn ewiglich deinen Knecht sein / Mit deiner Magd soltu auch also thun.
18 Vnd las dichs nicht schwer düncken / das du jn frey los gibst / Denn er hat dir / als ein zwifeltig Taglöner sechs jar gedienet / So wird der HERR dein Gott dich segenen / in allem was du thust
19 ALle Erstegeburt / die vnter deinen rindern vnd schafen geborn wird / das ein Menlin ist / soltu dem HERRN deinem Gott heiligen. Du solt nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen / vnd nicht bescheren die Erstling deiner schaf /
20 Fur dem HERRN deinem Gott soltu sie essen jerlich / an der Stet / die der HERR erwelet / du vnd dein haus.
21 Wens aber einen Feil hat / das hincket oder blind ist / oder sonst jrgend ein bösen feil / so soltu es nicht opffern dem HERRN deinem Gott.
22 Sondern in deinem thor soltu es essen (du seist vnrein oder rein) wie ein Rehe vnd Hirss /
23 Allein / das du seines Bluts nicht essest / sondern auff die erden giessest / wie wasser. Exod. 13.; Num. 3.; Deut. 17.; Leuit. 22.


(1) Hausarme.

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