Capitel: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545) Das vierde Buch Mose Capitel 29 VND der erste tag des siebenden Monden / sol bey euch heilig heissen / das jr zusamen kompt / kein diensterbeit solt jr drinnen thun / Es ist ewr drometen tag. 2 Vnd solt Brandopffer thun zum süssen geruch dem HERRN / einen jungen farren / einen widder / sieben jerige lemmer on wandel. 3 Dazu jr Speisopffer / drey zehenden semelmelhs mit öle gemenget zu dem farren / zwo zehenden zu dem widder / 4 Vnd ein zehenden auff ein jglich lamb der siebenden lemmer. 5 Auch einen zigenbock zum Sündopffer / euch zu versünen / 6 vber das Brandopffer des monden vnd sein Speisopffer / vnd vber das tegliche Brandopffer mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer / nach jrem Rechten zum süssen geruch / Das ist ein opffer dem HERRN. 7 DER zehende tag dieses siebenden monden / sol bey euch auch heilig heissen / das jr zusamen kompt / vnd solt ewre Leibe casteien / vnd kein erbeit drinnen thun / 8 Sondern Brandopffer dem HERRN zum süssen geruch opffern / Einen jungen farren / einen widder / sieben jerige lemmer on wandel. 9 Mit jren Speisopffern / drey zehenden semelmelhs mit öle gemengt zu dem farren / zwo zehenden zu dem widder / 10 vnd ein zehenden ja zu einem der sieben lemmer. 11 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das Sündopffer der versünung vnd das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer. 12 DER funffzehende tag des siebenden monden / sol bey euch heilig heissen / das jr zusamen kompt / Kein diensterbeit solt jr drinnen thun / vnd solt dem HERRN sieben tage feiren. 13 Vnd solt dem HERRN Brandopffer thun / zum opffer des süssen geruchs dem HERRN / Dreizehen junge Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel. 14 Sampt jrem Speisopffer / drey zehenden semelmelhs mit öle gemenget / ja zu einem der dreyzehen farren / zween zehenden / ja zu einem der zweien widder / 15 vnd ein zehenden / ja zu einem der vierzehen lemmer. 16 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer mit seinem Speisopffer / vnd seinem Tranckopffer. Leui. 3. 17 AM andern tag / zwelff junge farren / zween widder / vierzehen jerige lemmer on wandel / 18 Mit jrem Speisopffer vnd Tranckopffer zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht. 19 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer. 20 AM dritten tage / eilff Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel / 21 Mit jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht. 22 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer. 23 AM vierden tage / zehen Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel / 24 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern in jrer zal nach dem Recht. 25 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer. 26 AM fünfften tage / neun Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel / 27 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht. 28 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer. 29 AM sechsten tage / acht Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel / 30 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern in jrer zal nach dem Recht. 31 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer. 32 AM siebenden tage / sieben Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel / 33 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal / nach dem Recht. 34 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer. 35 AM achten / sol der tag der Versamlung (1) sein / kein Diensterbeit solt jr drinnen thun. 36 Vnd solt Brandopffer opffern / zum opffer des süssen geruchs dem HERRN / Einen Farren / einen Widder / sieben jerige Lemmer on wandel / 37 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal / nach dem Recht. 38 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer. 39 SOlchs solt jr dem HERRN thun auff ewr Fest / ausgenomen / was jr gelobd vnd freiwillig gebt zu Brandopffern / Speisopffern / Tranckopffern vnd Danckopffern. (1) (Ezereth) Versamlung / als auffm Kirchoff versamlet vnd beschlossen / vt liceat audire maledictiones etc. Deut. 28.
Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545)