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Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545)

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Das vierde Buch Mose

Capitel 18

VND der HERR sprach zu Aaron / Du vnd deine Söne vnd deines Vaters haus mit dir / solt die missethat des Heiligthums tragen / vnd du vnd deine Söne mit dir sollet die missethat ewrs Priesterthums tragen.
2 Aber deine Brüder des stams Leui / deins vaters / soltu zu dir nemen / das sie bey dir seien vnd dir dienen / Du aber vnd deine Söne mit dir fur der Hütten des Zeugnis.
3 Vnd sie sollen deins diensts / vnd des diensts der gantzen Hütten warten / Doch zu dem gerete des Heiligthums vnd zu dem Altar sollen sie sich nicht machen / das nicht beide sie vnd jr sterbet /
4 Sondern sie sollen bey dir sein / das sie des diensts warten an der Hütten des Stiffts in allem ampt der Hütten / Vnd kein Frembder sol sich zu euch thun.
5 SO wartet nu des diensts des Heiligthums / vnd des diensts des Altars. Das fort nicht mehr ein wüten kome vber die kinder Jsrael.
6 Denn sihe / ich habe die Leuiten ewre Brüder genomen aus den kindern Jsrael / vnd euch gegeben / dem HERRN zum geschenck / das sie des ampts pflegen an der Hütten des Stiffts.
7 Du aber vnd deine Söne mit dir / solt ewrs Priesterthums warten / das jr dienet in allerley geschefft des Altars / vnd inwendig hinder dem Furhang / Denn ewr Priesterthum gebe ich euch zum Ampt zum geschencke / Wenn ein Frembder sich erzu thut / Der sol sterben.
8 VND der HERR sagt zu Aaron / Sihe / Jch habe dir gegeben meine Hebopffer von allem das die kinder Jsrael heiligen / fur dein priesterlich Ampt vnd deinen Sönen / zum ewigen Recht.
9 Das soltu haben von dem Allerheiligsten das sie opffern / alle jre Gabe mit alle jrem Speisopffer / vnd mit alle jrem Sündopffer / vnd mit alle jrem Schuldopffer / das sie mir geben / das sol dir vnd deinen Sönen das allerheiligst sein /
10 Am allerheiligsten Ort soltu es essen / Was menlich ist / sol dauon essen / denn es sol dir heilig sein. Leui. 6.
11 JCH hab auch das Hebopffer jrer Gabe an allen Webeopffern der kinder Jsrael / dir vnd deinen Sönen vnd deinen Töchtern gegeben / sampt dir zum ewigen Recht / Wer rein ist in deinem Hause / sol dauon essen.
12 Alles beste öle / vnd allen besten most / vnd korn jrer Erstling / die sie dem HERRN geben hab ich dir gegeben.
13 Die erste Frucht alle des / das in jrem Lande ist / das sie dem HERRN bringen / sol dein sein / Wer rein ist in deinem Hause / sol dauon essen.
14 ALles verbannete in Jsrael sol dein sein.
15 Alles das seine mutter bricht vnter allem Fleisch / das sie dem HERRN bringen / es sey Mensch oder Vieh / sol dein sein. Doch das du die erste Menschen frucht lösen lassest / vnd die erste frucht eins vnreinen Viehs auch lösen lassest.
16 Sie sollens aber lösen / wens eins monden alt ist / Vnd solts zu lösen geben vmb geld / vmb funff Sekel / nach dem sekel des Heiligthums / der gilt zwenzig Gera.
17 Aber die erste frucht eins ochsen oder lambs / oder zigen soltu nicht zu lösen geben / denn sie sind heilig / Jr blut soltu sprengen auff den Altar / vnd jr Fett soltu anzünden zum Opffer des süssen geruchs dem HERRN.
18 Jr Fleisch sol dein sein / wie auch die Webebrust vnd die rechte Schulder dein ist.
19 Alle Hebopffer die die kinder Jsrael heiligen dem HERRN / habe ich dir gegeben vnd deinen Sönen vnd deinen Töchtern sampt dir zum ewigen Recht / Das sol ein vnuerwesenlich Bund (1) sein ewig fur dem HERRN / dir vnd deinem Samen sampt dir. Exo. 34.; 2. Par. 13.
20 VND der HERR sprach zu Aaron / Du solt in jrem Lande nichts besitzen auch kein Teil vnter jnen haben / Denn ich bin dein Teil / vnd dein Erbgut vnter den kindern Jsrael.
21 Den kindern aber Leui hab ich alle Zehenden gegeben in Jsrael zum Erbgut / fur jr Ampt das sie mir thun an der Hütten des Stiffts.
22 Das hinfurt die kinder Jsrael nicht zur Hütten des Stiffts sich thun / sunde auff sich zu laden / vnd sterben.
23 Sondern die Leuiten sollen des Ampts pflegen an der Hütten des Stiffts / vnd sie sollen jener missethat tragen zu ewigem Recht bey ewrn Nachkomen. Vnd sie sollen vnter den kindern Jsrael kein Erbgut besitzen /
24 Denn den Zehenden der kinder Jsrael / den sie dem HERRN Heben / hab ich den Leuiten zum Erbgut gegeben / Darumb hab ich zu jnen gesagt / das sie vnter den kindern Jsrael kein Erbgut besitzen sollen. Deut. 18.; Josu. 13.
25 VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /
26 Sage den Leuiten / vnd sprich zu jnen / Wenn jr den Zehenden nempt von den kindern Jsrael / die ich euch von jnen gegeben habe zu ewrem Erbgut / So solt jr dauon ein Hebeopffer dem HERRN thun / ja den Zehenden von dem zehenden /
27 vnd solt solch ewr Hebopffer achten / als gebt jr Korn aus der scheunen / vnd Fülle (2) aus der kelter.
28 Also solt auch jr das Hebopffer dem HERRN geben von allen ewrn Zehenden / die jr nempt von den kindern Jsrael / das jr solchs Hebeopffer des HERRN dem Priester Aaron gebet.
29 Von allem das euch gegeben wird / solt jr dem HERRN allerley Hebeopffer geben / von allem besten (3) das dauon geheiliget wird.
30 VND sprich zu jnen / Wenn jr also das beste dauon Hebt / so sols den Leuiten gerechnet werden / wie ein einkomen der Scheunen / vnd wie einkomen der Kelter.
31 Vnd mügets essen an allen steten / jr vnd ewre Kinder / denn es ist ewr lohn fur ewr Ampt in der Hütten des Stiffts.
32 So werdet jr nicht sunde auff euch laden an dem selben / wenn jr das beste dauon Hebt / vnd nicht entweihen das geheiligete der kinder Jsrael / vnd nicht sterben.


(1) Jm Ebreischen heisst es ein Saltzbund / das / wie das Saltz erhelt das Fleisch vnuerweslich / Also sol auch dieser Bund vnuerrücklich sein. So redet die schrifft auch. 2. Par. 13. Gott hat das Reich Dauid gegeben vnd den seinen mit eim Saltzbund.