(1) Die Stifft vnd Prebenden / dafur \ie nichts thun / \potten ewer da zu. Denn Eutyphontes / hei\\en proprie / qui pro ludo et delitijs habent. Die der Leute / als der Narren \potten / Wollen dazu jrem \chaden zu jrem \chaden / Wollen dazu jre \ünde vnge\traffet haben.
(2) Wie der Bap\t durchs Ehe verbieten / die Welt erfüllet hat mit allem mutwiligem Leben vnd grewlichen flei\chlichen Sünden.