Capitel: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545) Das Buch Nehemia Capitel 10 DJE Versiegeler aber waren / Nehemja / Hathirsatha / der son Hachalja / vnd Zidekia / 2 Seraia / Asarja / Jeremja / 3 Pashur / Amaria / Malchia / 4 Hattus / Sebanja / Malluch / 5 Harim / Meremoth / Obadja / 6 Daniel / Ginthun / Baruch / 7 Mesullam / Abia / Meiamin / 8 Maasga / Bilgai vnd Semaia / Das waren die Priester. 9 DJe Leuiten aber waren / Jesua der son Asanja / Binui vnter den kindern Henadad / Kadmiel. 10 Vnd jre brüder / Sechanja / Hodia / Klita / Plaja / Hanan / 11 Micha / Rehob / Hasabja / 12 Sachur / Serebja / Sebanja / 13 Hodia / Bani vnd Beninu. 14 DJE Heubter im volck waren / Pareos / PahathMoab / Elam / Sathu / Bani / 15 Buni / Asgad / Bebai / 16 Adonia / Biguai / Adin / 17 Ater / Hiskia / Asur / 18 Hodia / Hasum / Bezai / 19 Hariph / Anathoth / Neubai / 20 Magpias / Mesullam / Hesir / 21 Mesesabeel / Zadok / Jaddua / 22 Platja / Hanan / Anaja / 23 Hosea / Hananja / Hasub / 24 Halohes / Pilha / Sobek / 25 Rehum / Hasabna / Maeseja / 26 Ahia / Hanan / Anan / 27 Malluch / Harim / vnd Baena. 28 Vnd das ander volck / Priester / Leuiten / Thorhüter / Senger / Nethinim / vnd alle die sich von den Völckern in Landen gesondert hatten / zum gesetz Gottes / sampt jren Weibern / Sönen vnd Töchtern / alle die es verstehen kundten / 29 vnd jre Mechtigen namens an fur jre Brüder. Vnd sie kamen das sie schwuren / vnd sich mit Eide verpflichten zu wandeln im gesetz Gottes / das durch Mose den knecht Gottes gegeben ist / Das sie hielten vnd thun wolten nach allen Geboten / Rechten vnd Sitten des HERRN vnsers Herrschers. 30 Vnd das wir den Völckern im Lande vnsere Töchter nicht geben / noch jre töchter vnsern Sönen nemen wolten. 31 Auch wenn die völcker im Lande am Sabbahtage bringen Wahr / vnd allerley Fütterung zu verkeuffen / das wirs nicht von jnen nemen wolten auff den Sabbath vnd heiligen Tagen. Vnd das wir das siebende Jar aller hand beschwerung frey lassen wolten / 32 Vnd legen ein Gebot auff vns / das wir jerlich einen dritten teil eins Sekels geben zum dienst im Hause vnsers Gottes / 33 nemlich / zu Schawbrot / zu teglichem Speisopffer / zu teglichem Brandopffer des Sabbaths / der Newmonden vnd Festagen / vnd zu den Geheiligeten / vnd zu Sündopffer / damit Jsrael versünet werde / vnd zu allem geschefft im Hause vnsers Gottes. 34 VND wir worffen das Los vnter den Priestern / Leuiten vnd dem Volck vmb das Opffer des holtzs / das man zum Hause vnsers Gottes bringen solt jerlich / nach den heusern vnser Veter auff bestimpte zeit / zu brennen auff dem Altar des HERRN vnsers Gottes / wie es im Gesetz geschrieben stehet. 35 Vnd jerlich zu bringen die Erstlinge vnsers Lands / vnd die erstlinge aller Früchte auff allen bewmen / zum Hause des HERRN. 36 Vnd die erstlinge vnser Söne vnd vnsers Viehs / wie es im Gesetz geschrieben stehet / Vnd die Erstlinge vnser Rinder vnd vnser Schaf / das wir das alles zum Hause vnsers Gottes bringen sollen den Priestern / die im Hause vnsers Gottes dienen. 37 Auch sollen wir bringen die erstlinge vnsers Teiges vnd vnser Hebe / vnd die Früchte allerley bewme most vnd öle / den Priestern / in die Kasten am Hause vnsers Gottes. Vnd den Zehenden vnsers landes den Leuiten / das die Leuiten den Zehenden haben in allen Stedten vnsers Ackerwercks. 38 VNd der Priester der son Aaron / sol mit den Leuiten auch an den zehenden der Leuiten haben / Das die Leuiten den zehenden jrer zehenden er auff bringen zum Hause vnsers Gottes / in die Kasten im Schatzhause. 39 Denn die kinder Jsrael vnd die kinder Leui / sollen die Hebe des getreides / mosts vnd öles erauff in die Kasten bringen / Daselbs sind die gefesse des Heiligthums / vnd die Priester die da dienen / vnd die Thorhüter vnd Senger / das wir das Haus vnsers Gottes nicht verlassen.
Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545)