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Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545)

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Das dritte Buch Mose

Capitel 27

VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /
2 Rede mit den kindern Jsrael / vnd sprich zu jnen. Wenn jemand dem HERRN ein besonder Gelübde thut / das er seinen Leib schetzet /
3 so sol das die schetzung sein. Ein Mansbilde zwenzig jar alt / bis ins sechzigst jar / soltu schetzen auff funffzig silbern Sekel / nach dem sekel des Heiligthums.
4 Ein Weibsbilde auff dreissig sekel.
5 Von fünff jaren bis auff zwenzig jar / soltu jn schetzen auff zwenzig sekel / wens ein Mansbilde ist / ein Weibsbilde aber auff zehen sekel.
6 Von einem monden an bis auff fünff jar / soltu jn schetzen auff fünff silbern sekel / wens ein Mansbilde ist / ein Weibsbilde aber auff drey silbern sekel.
7 Jst er aber sechzig jar alt / vnd drüber / So soltu jn schetzen auff funffzehen sekel / wens ein Mansbilde ist / ein Weibsbilde aber auff zehen sekel.
8 Jst er aber zu arm zu solcher schetzung / So sol er sich fur den Priester stellen / vnd der Priester sol jn schetzen / Er sol jn aber schetzen nach dem seine hand / des / der gelobd hat / erwerben kan.
9 JSts aber ein Vieh / das man dem HERRN opffern kan / alles was man des dem HERRN gibt / ist heilig.
10 Man sols nicht wechseln noch wandeln / ein guts vmb ein böses / oder ein böses vmb ein guts. Wirds aber jemand wechseln / ein Vieh vmb das ander / so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.
11 Jst aber das Thier vnrein / das mans dem HERRN nicht opffern thar / So sol mans fur den Priester stellen /
12 vnd der Priester sols schetzen / obs gut oder böse sey / vnd es sol bey des Priesters schetzen bleiben.
13 Wils aber jemand lösen / der sol den fünfften vber die schetzung geben.
14 WEnn jemand sein Haus heiliget / das dem HERRN heilig sey / das sol der Priester schetzen / obs gut oder böse sey / vnd darnach es der Priester schetzet / so sols bleiben.
15 So es aber der / so es geheiliget hat / wil lösen / So sol er den fünfften teil des gelds / vnber das es geschetzt ist / drauff geben / so sols sein werden.
16 WEnn jemand ein stück Ackers von seinem Erbgut dem HERRN heiliget / So sol er geschetzt werden nach dem er tregt / Tregt er ein Homor gersten / so sol er funffzig sekel silbers gelten.
17 Heiliget er aber seinen Acker vom Halliar an / so sol er nach seiner werde gelten.
18 Hat er jn aber nach dem Halliar geheiliget / So sol jn der Priester rechen nach den vbrigen jaren zum Halliar / vnd darnach geringer schetzen.
19 WJl aber der / so jn geheiliget hat / den Acker lösen / So sol er den fünfften teil des gelds / vber das er geschetzt ist / drauff geben / so sol er sein werden.
20 Wil er jn aber nicht lösen / sondern verkeufft jn einem andern / So sol er jn nicht mehr lösen /
21 sondern der selb Acker / wenn er im Halliar los ausgehet / sol dem HERRN heilig sein / wie ein verbannet Acker / vnd sol des Priesters Erbgut sein.
22 WEnn aber jemand einen Acker dem HERRN heiliget / den er gekaufft hat / vnd nicht sein Erbgut ist /
23 So sol jn der Priester rechen / was er gilt bis an das Halliar / vnd er sol desselben tages solche schetzung geben / das er dem HERRN heilig sey.
24 Aber im Halliar sol er wider gelangen an den selben / von dem er jn gekaufft hat / das er sein Erbgut im lande sey.
25 Alle wirderung sol geschehen nach dem sekel des Heiligthums / Ein sekel aber macht zwentzig Gera.
26 DJe Erstengeburt vnter dem Vieh / die dem HERRN sonst gebürt / sol niemand dem HERRN heiligen / es sey ein ochs oder schaf / denn es ist des HERRN.
27 Jst aber an dem Vieh etwas vnreines / so sol mans lösen nach seiner wirde / vnd drüber geben den fünfften / Wil ers nicht lösen / so verkeuffe mans nach seiner wirde.
28 MAn sol kein Verbantes verkauffen / noch lösen / das jemand dem HERRN verbannet / von allem das sein ist / es sey Menschen / Vieh / oder Erbacker / Denn alles verbante ist das allerheiligst dem HERRN.
29 Man sol auch keinen verbanten Menschen lösen / sondern er sol des todes sterben.
30 ALle Zehenden im Lande / beide von samen des lands vnd früchten der bewme / sind des HERRN / vnd sollen dem HERRN heilig sein.
31 Wil aber jemand seinen Zehenden lösen / der sol den fünfften drüber geben /
32 Vnd alle Zehenden von rinden vnd schafen / vnd was vnter der ruten gehet / das ist ein heiliger Zehende dem HERRN /
33 Man sol nicht fragen obs gut oder böse sey / man sols auch nicht wechseln / Wirds aber jemand wechseln / so sols beides heilig sein / vnd nicht gelöset werden.
34 DJs sind die Gebot / die der HERR Mose gebot an die kinder Jsrael / auff dem berge Sinai. - Ende des Dritten Buchs Mose.


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